DATEV

Unser starker Partner!

 Profitieren auch Sie von DATEV

Digitalisierung

Gestalten Sie die Zukunft mit. Mithilfe von DATEV können schnell und einfach alle relevanten Daten für die Finanzbuchhaltung übermittelt werden.

Mit „DATEV Unternehmen online“ können ganz einfach Belege, Daten und Dokumente zwischen Unternehmen und steuerlichem Berater ausgetauscht werden. Das Programm ist der Schlüssel des digitalen Belegaustausches. Mandanten scannen oder fotografieren Ihre Belege mit dem Smartphone und übertragen sie ins DATEV-Rechenzentrum. Dort stehen die digitalisierten Belege und Dokumente für Unternehmen und Kanzlei zentral zur Verfügung. Die Berater übernehmen relevante Buchungsinformationen durch eine automatische Belegerkennung direkt in den Buchungssatz. Unternehmern steht mit Unternehmen online ein System für den kompletten kaufmännischen Prozess und eine Lösung für die Personalabteilung zur Verfügung. Es ist die ideale Plattform für die digitale Zusammenarbeit bei der Erstellung von Finanzbuchführung und Lohnabrechnung. 

Digitale Lohnabrechnung 

DATEV Unternehmen online schafft einen durchgängigen Prozess in der Zusammenarbeit bei der Lohnabrechnung.

Ihre Vorteile:

  • Komfort: Originaldokumente bleiben im Unternehmen.
  • Einheitlicher Kenntnisstand: Mit der Digitalen Personalakte werden die Dokumente an die Kanzlei übermittelt. Die Dokumente stehen Ihnen und uns zur Verfügung, so haben beide Seiten den selben Kenntnisstand.
  • Durchgängigkeit: von der Vorerfassung von Personalstamm- und Bewegungsdaten bis hin zur Freigabe der von uns bereitgestellten Lohn- und Gehaltszahlungen.
  • Transparenz: Aussagekräftige Lohnauswertungen sind schnell verfügbar.
  • Sicherheit: Archiviert sicher und übersichtlich über die zertifizierte DATEV-Cloud. Damit sind Ihre Daten und Dokumente vor fremdem Zugriff geschützt.

Jetzt auch Belege digital senden

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Erstberatung?

Innerhalb der Erstberatung legen Sie Ihr Anliegen uns in einem persönlichen Gespräch nahe und erhalten von uns eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten, den Risiken oder aber der Umsetzbarkeit des avancierten Vorgehens. Eine Mandatierung erfolgt erst, soweit Sie uns hierzu bevollmächtigen. Wenn wir Sie vertreten sollen, dann wird die Erstberatungsgebühr auf das vereinbarte Honorar angerechnet.

Wie erhalte ich Informationen zu einem laufenden Mandat?

Als Mandant der Kanzlei SuS erhalten Sie alle Informationen unmittelbar von uns per E-Mail oder auf Wunsch per Post. Kurzfristige Absprachen werden natürlich unmittelbar mit Ihrer / Ihrem Sachbearbeiter*In telefonisch besprochen.

Wann und wieso wird eine Geldwäscheprüfung durchgeführt?

Wir als Steuerkanzlei sind verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung im Falle einer Mandatierung und entsprechend betroffener gesetzlich definierter Sachverhalte eine Risikoprüfung gemäß des Geldwäschegesetzes durchzuführen. Hierbei werden Ihre Daten von uns gespeichert und eine Kopie der Identifikationsdokumente angefertigt. Die Prüfung erfolgt intern aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung.

Wenn ich einen Rechtsfall gewinne, erhalte ich meine Kosten zurück?

Entsprechend der Regelungen der Zivilprozessordnung erhalten Sie im Falle des Obsiegens die Ihnen entstanden Kosten der Rechtsverfolgung, d. h. Rechtsanwalts- und ggf. Gerichtskosten, vom Gegner erstattet. Im Falle eines Vergleichs oder eines teilweisen Obsiegens hängt Ihre Kostentragungslast vom jeweiligen Ergebnis der Verhandlung ab.

Wieso zahle ich einen Vorschuss bzw. den Anwalt bevor mein Rechtstreit beendet ist?

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht vor, dass der Rechtsanwalt mit der Aufnahme seiner Dienstleistungstätigkeit einen Anspruch auf seine Vergütung hat. Dieser Anspruch ist unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Der Vorschuss dient in erster Linie dazu die Zahlungsverpflichtung - vergleichbar einer Ratenzahlung – aufzuteilen.

Ich möchte meine Steuerlast senken. Bin ich bei SuS für eine individuelle Steuergestaltung richtig?

Die Kanzlei SuS bietet Ihnen eine individuelle steuerlich optimierte Gestaltung entsprechend Ihrer Wünsche und Bedürfnisse an. Wir nehmen fortlaufend an Weiterbildungen und Seminaren genau zu diesem Themenfeld teil und können Sie entsprechend der aktuellen Gesetzeslage zielführend beraten. Themen wie Stiftungsgründung oder die Gründung einer Genossenschaft zählen zu unseren Hauptschwerpunkten.

Kann ich mit Ihnen auch ausschließlich digital kommunizieren?

Unsere Kanzlei bietet Ihnen sowohl im Steuer- als auch im Rechtsbereich die Möglichkeit ausschließlich digital mittels Videokonferenzen, digitaler Belegerfassung, E-Mail u. v. m. zu kommunizieren und Ihnen damit eine papierfreie Arbeit zu gewährleisten.

Ich will eine GmbH gründen. Können Sie mir dabei helfen?

Dies gehört zu unserem Beratungsfeldern. Denn Steuern und Recht aus einer Hand beginnt bereits vor der Gründung einer neuen Gesellschaft. Egal, ob GmbH, UG, OHG, KG, etc. wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile einer jeden Gesellschaftsform auf und beraten Sie individuell und unkompliziert, damit Sie Ihre unternehmerischen Ziele schnellstmöglich erreichen können.

Kontakt

Leipzig

Karl-Liebknecht-Straße 153-155
04277 Leipzig

+49 341 309210
Anfragen Steuerabteilung:
steuern@sus-leipzig.de

Anfragen Rechtsabteilung:
recht@sus-leipzig.de

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Frankfurt

Gartenstraße 7
60594 Frankfurt am Main

+49 69 623040
ffm@senger-und-senger.de

Stellen Sie uns Ihre Fragen oder vereinbaren Sie einfach per E-Mail einen Termin!

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